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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnehmerkreis

Als Teilnehmer gilt jede Person, die einen Segel-, oder Catamarankurs gebucht hat.
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Katamaran-/ Segelsport/ ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Segel- und Catamarankursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Katamaran-/Segelbootkursen bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Kurspreises zu leisten.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt durch den Teilnehmer bis zu 7 Tage vor Kursbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Wird der Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer weniger als 7 Tage vor Kursbeginn erklärt, hat er 80 % der Kursgebühren zu zahlen, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

Catsailing-Tegernsee behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Catamarane/Segelboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Vom Teilnehmer geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist unbedingt Folge zu leisten. Schwimmwesten sind grundsätzlich anzulegen. An Bord sind Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und sonstige Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Catamarane/Segelboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, die Catamarane/Segelboote vor Fahrtantritt die Betriebsbereitschaft anhand einer Checkliste zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, bei der Prüfung festgestellte oder während des Kurses auftretende Schäden dem Ausbilder sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Catamarane/Segelboote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

Haftung

Catsaling-Tegernsee haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Catamarane/ Segelboote.

Die Catamarane/Segelboote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 2 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,2 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verchaterer persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Catamarane/Segelboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Catamaranen/Segelbooten und Ausrüstungsteilen, die durch Verschulden des Teilnehmers entstanden sind, haftet der Teilnehmer.

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen übernimmt der Ausbilder keine Haftung.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

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